Interdisziplinäres Zentrum für Kognitive Sprachforschung
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Statut

Interdisziplinäres Zentrum für kognitive Sprachforschung
(Interdisciplinary Centre for Cognitive Language Studies)
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

§ 1

Organisationsform und Sitz

(1) Gemäß Beschluss der Versammlung der Gründungsmitglieder vom 30.11.2005 wird ein Interdisziplinäres Zentrum für kognitive Sprachforschung/Interdisciplinary Centre for Cognitive Language Studies (ICCLS) an der Ludwig-Maxmilians-Universität errichtet.

(2) Das ICCLS ist eine von der Universität München getragene nicht-rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, insbesondere der Universität München.

§ 2

Aufgabe

1Aufgabe des ICCLS ist die Förderung der interdisziplinären Forschung und Lehre zu kognitiven Aspekten von Sprachsystem und Sprachsystemen, literarischem und nicht-literarischem Sprachgebrauch, Spracherwerb, Sprachabbau und Fremdsprachenvermittlung. 2ICCLS fördert die Kooperation von verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen durch gemeinsame Nutzung von Wissen, Technologien, Einrichtungen und Ressourcen und stärkt die interdisziplinäre Ausbildung durch gemeinsame Lehrveranstaltungen und Workshops. 3ICCLS bemüht sich um eine Kooperation mit Forschungseinrichtungen außerhalb der Ludwig-Maximilians-Universität und eine koordinierte Außendarstellung unter Nutzung moderner Kommunikationsmedien. 4ICCLS fördert auf nationaler und internationaler Ebene Austausch und Kontakte zwischen seinen Mitgliedern und Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die an kognitiven Aspekten der Sprache interessiert sind.

§ 3

Mitglieder

(1) Mitglieder des ICCLS sind:

1. Ordentliche Mitglieder:

An der Universität München tätige Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, die im Rahmen von ICCLS selbständig Forschungsprojekte durchführen oder sich an der Lehre beteiligen wollen.

2. Außerordentliche Mitglieder:

Andere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen

  1. der Universität München
  2. anderer Universitäten und
  3. anderer Einrichtungen,

die im Sinne der Zielsetzung des § 2 tätig sind, wenn durch die Zusammenarbeit mit ihnen das Erreichen des Ziels gefördert wird.

(2) 1Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Entscheidung des Vorstandes (§ 6 Abs. 2 Nr. 2) begründet. 2Sie besteht für drei Jahre und kann auf Antrag des Mitglieds durch den Vorstand verlängert werden (§ 6 Abs. 2 Nr. 2).

(3) Ein ordentliches Mitglied (Absatz 1 Nr. 1), das in einem Beamten- oder Angestellten­verhältnis tätig ist, erfüllt durch seine Mitarbeit im ICCLS Dienstaufgaben, sofern gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Art. 9 Abs. 2 und 3 BayHSchLG, Art. 73 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG) sowie die Ausgestaltung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses nicht entgegenstehen.

(4) 1Die Mitglieder sollen nach Möglichkeit Spenden und Drittmittel für ICCLS-Projekte einwerben. 2Alle dem ICCLS zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Universität unter einer eigenen Anordnungsstelle gesondert verwaltet.

§ 4

Organe

Organe des ICCLS sind

  1. die Mitgliederversammlung (§ 5) und
  2. der Vorstand (§ 6).

§ 5

Mitgliederversammlung

(1) 1Die Mitgliederversammlung bilden

  1. die ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) und
  2. drei an der Ludwig-Maximilians-Universität beschäftigte außerordentliche Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a), die vom Vorstand auf Vorschlag der außerordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) bestellt wurden.

        2Sie hat folgende Aufgaben:

  1. Verabschiedung eines Statuts und einer Geschäftsordnung auf Vorschlag des Vorstandes.
  2. Beratung über die Tätigkeit des ICCLS.
  3. Ausarbeitung von Empfehlungen für das Forschungsprogramm und die Aufnahme neuer Forschungsprojekte in das ICCLS.
  4. Entscheidung über die Gestaltung des Lehrprogramms und Vorschlag an die jeweils fachlich zuständige Fakultät für die Übernahme in deren Lehrveranstaltungsangebot.
  5. Empfehlung von Themen und Organisationsformen interdisziplinärer Workshops.
  6. Wahl des Vorstands (§ 6 Abs. 1).
  7. Entlastung des Vorstands.
  8. Entscheidung über die Weiterführung oder Auflösung des ICCLS erstmalig nach Ablauf von fünf Jahren seit Gründung des ICCLS.

(2) 1Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen; die außerordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) des ICCLS werden zur Mitgliederversammlung eingeladen und wirken bis auf die drei vom Vorstand bestellten stimmberechtigten außerordentlichen Mitglieder (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a) beratend mit. 2Auf Wunsch von mehr als einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder ist die Mitgliederversammlung innerhalb von drei Wochen einzuberufen. 3Der Sprecher bzw. die Sprecherin führt den Vorsitz. 4Beschlüsse erfordern die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. 5Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.

§ 6

Vorstand

(1) 1Der Vorstand des ICCLS besteht aus drei Mitgliedern, die Professoren oder Professorinnen der Universität München sein müssen und von der Mitgliederversammlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1) aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. 2Wiederwahl ist zulässig. 3Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, erfolgt für den Rest der Amtszeit eine Nachwahl.

(2) Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. Erstellung eines Vorschlages für eine Geschäftsordnung,
  2. Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern (§ 3 Abs. 2 Satz 1), die Bestellung von drei Stimmberechtigten aus dem Kreis der außerordentlichen Mitglieder (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sowie die Verlängerung der Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Satz 2),
  3. Entscheidung über das Forschungsprogramm und die Aufnahme neuer Forschungsprojekte in das ICCLS,
  4. Entscheidung über die Vergabe der dem ICCLS zur Verfügung stehenden Mittel,
  5. Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit des ICCLS mit Rat und Tat,
  6. Organisation eines jährlichen Kolloquiums, in dem die wissenschaftlichen Arbeiten des ICCLS vorgestellt werden,
  7. Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts von ICCLS.

(3) Für den Geschäftsgang gelten Art. 48 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 und Sätze 3 bis 6 BayHSchG entsprechend.

§ 7

Sprecher/Sprecherin

(1) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Sprecher oder eine Sprecherin, die beiden anderen Mitglieder des Vorstands sind dessen/deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterin.

(2) Der Sprecher/die Sprecherin hat folgende Aufgaben:

  1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes,
  2. Führung der Geschäfte des ICCLS,
  3. Vertretung des ICCLS nach außen,
  4. Einberufung und Leitung
  1. der Mitgliederversammlung und
  2. der Vorstandssitzungen

§ 8

Geschäftsführung

1Der Sprecher/die Sprecherin des ICCLS wird bei der Erledigung seiner/ihrer Aufgaben durch einen wissenschaftlichen Geschäftsführer bzw. eine wissenschaftliche Geschäftsführerin unterstützt. 2Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin wird auf Weisung des Sprechers/der Sprecherin tätig und nimmt ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil.

§ 9

Auflösung

1Beschließt die Mitgliederversammlung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 die Auflösung des ICCLS, fallen die dem ICCLS zur Verfügung stehenden Mittel (§ 3 Abs. 4 Satz 2) nach einem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Schlüssel denjenigen Einrichtungen der Ludwig-Maximilians-Universität zu, an denen die ordentlichen Mitglieder im Sinne von § 3 Abs. 1 tätig sind. 2Der Sprecher/die Sprecherin informiert die Universitätsverwaltung umgehend über die Auflösung des ICCLS.

 

Dieses Statut wurde von der Mitgliederversammlung am 30.11.2005 beschlossen.

 

Anlage

Gründungsmitglieder des ICCLS

 

1. Als ordentliche Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 des Statuts):

  • Prof. Dr. Christoph Bode (Englische Literaturwissenschaft)
  • Prof. Dr. Adrian Danek (Kognitive Neurologie)
  • Prof. Dr. Ulrich Detges (Romanische Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Angela Hahn (Englische Mediendidaktik und angewandte Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Friederike Klippel (Didaktik der englischen Sprache und Literatur)
  • Prof. Dr. Richard W. Janney (Englische Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Elisabeth Leiss (Germanistische Linguistik)
  • Prof. Dr. Hans Sauer (Englische Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Hans-Jörg Schmid (Englische Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Ulrich Schweier (Slavistik)
  • Prof. Dr. Wolfgang Schulze (Allgemeine Sprachwissenschaft)
  • Prof. Dr. Beate Sodian (Entwicklungspsychologie)
  • Prof. Dr. Dietmar Zaefferer (Theoretische Linguistik)

 

2. Als außerordentliche Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 des Statuts):

  • Dr. Susanne Ehrenreich
  • Dr. Wolfgang Falkner
  • Sandra Handl, M.A.
  • Dr. Susanne Handl

 

Statut